Gebäudesicherheit-Teil 1.4: Einbruchschutz fürs Dach

Eine der leichtesten Übungen eines Einbrechers ist der Einstieg in ein Gebäude über das Dach. In der Regel findet hier der Täter keine nennenswerte Widerstände vor. Auch Dachfenster sind hierbei betroffen.

Dächer sind für Einbrecher eher dann eine interessante Einstiegsmöglichkeit, wenn  das Dach ohne Probleme zu erreichen ist und wenn es sich um ein alleinstehendes Objekt handelt. „Gebäudesicherheit-Teil 1.4: Einbruchschutz fürs Dach“ weiterlesen

Messe: Security 2016 in Essen

Security Essen ist der Schauplatz für Innovationen rund um Sicherheit und Brandschutz

Rund 1.000 internationale Aussteller bei der Weltmesse für zivile Sicherheit.

Von intelligenter Video-Überwachung über die Sicherung von Immobilien und Unternehmen bis hin zum geschützten Datentransport: Die Security Essen gibt als Weltmesse der zivilen Sicherheit Antworten auf aktuelle Herausforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft. Vom 27. bis zum 30. September 2016 definieren in der Messe Essen mehr als 1.000 Unternehmen aus rund 40 Nationen den Standard der zivilen Sicherheit neu. „Messe: Security 2016 in Essen“ weiterlesen

Gebäudesicherheit-Teil 1.2: Mechanischer Einbruchschutz für Lichtschächte

EinbrecherLichtschächte bieten Einbrechern die Möglichkeit, sichtgeschützt zu arbeiten. Somit ist es für sinnvollen Einbruchschutz wichtig, auch die Lichtschächte abzusichern.

Wer neu baut, sollte sich für betonierte Lichtschächte entscheiden, da diese besonders gut mechanisch zu sichern sind. Rollenrostsicherungen stellen dann eine wirksame Sicherung dar. „Gebäudesicherheit-Teil 1.2: Mechanischer Einbruchschutz für Lichtschächte“ weiterlesen

Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nachts nicht abgeschlossen werden!

Folgende Information habe im ich Netz gefunden:

Ganz gleich, was die Hausordnung für die Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr vorsieht: Das LG Frankfurt hat entschieden, dass Hauseingangstüren in Mehrfamilienhäusern nachts nicht abgeschlossen werden dürfen, wenn dadurch im Brandfall oder in einer anderen Notsituation das Verlassen des Gebäudes nur mit Hilfe eines Schlüssels möglich ist. Was in öffentlichen Gebäuden bereits seit langem gesetzlich geregelt ist, gilt nun also auch für Wohnobjekte……

Quelle: Baulinks.de

Mein Hinweis dazu:

Aus sicherheitstechnischen Gründen (Security) macht es Sinn eine verschlossene Haustür (Mehrfamilienhäusern) zu haben, um möglichen Einbrüchen vorzubeugen. Jedoch sollen die Bewohner im Notfall (Brand, etc.) auch über diese Haustür flüchten können. Hier gibt es einen Konflikt zwischen der Security* und der Safety**. „Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nachts nicht abgeschlossen werden!“ weiterlesen