Gelieferte Post wie z.B. Briefe, Pakete, Frachtstücke und alles, was sonst noch durch die Post oder einen Kurier geliefert werden kann, wurde schon immer gerne auch als terroristisches Instrument verwendet. Dies belegen u.a. ein versuchtes Attentat beim Bundesfinanzministerium in Berlin sowie ein verübtes Attentat beim Internationalen Währungsfonds IWF in Paris.
- Bundesministerium der Finanzen: Hier wurde glücklicherweise beim Röntgen eines verdächtigen Paketes in der Poststelle des Ministeriums festgestellt, dass das Paket einem explosiven Stoff sowie einem Zünder enthielt und konnte durch Spezialisten entschärft werden.
- Internationaler Währungsfonds IWF: Hier kam es zu einer Explosion, als eine Angestellte einen Briefumschlag öffnete.
Bei einen gelieferten Brief oder Päkchen kann man davon ausgehen, dass diese Sendung bei der Postbehörde bzw. dem Postunternehmen wahrscheinlich eine ziemlich grobe Abfertigung durchgelaufen hat und sie deshalb bei der Annahme durch den Empfänger kaum detonieren wird. Erst beim Versuch, eine Sendung zu öffnen, wird ein Zündimpuls ausgelöst, welcher dann zur Explosion führen kann.
Eine gut vorbereitete Postsendung sieht vielleicht harmlos aus, kann jedoch verräterische Anzeichen aufweisen, welche einen Brief oder ein Paket verdächtig scheinen lassen.
Briefe oder Pakte können explosiv oder brandstiftend, chemisch, biologisch oder radiologisch sein. Jede Person eines Unternehmens, einer Organisation oder Ministerium, der eine Postlieferung in Empfang nimmt, sollte auch optisch erkennen können, ob es sich um einen verdächtigen Gegenstand handelt.
Hierzu ist es wichtig, in Poststellen neben der technischen Ausrüstung von Gefahrstofferkennung auch Mitarbeiter in Bezug auf das optische Erkennen von verdächtigen Sendung zu schulen.
Dabei spielen das Fühlen, Riechen und Sehen eine wichtige Rolle.
Folgende Punkte sind bei der Postabfertigung zu beachten:
- Es ist mit Polizeibehörden Kontakt zu halten
- Alle Sendungen und Lieferungen sollen an einem Ort empfangen werden
- Alle Mitarbeiter, die in der Abwicklung von Postsendungen stehen, müssen eingewiesen und geschult sein
- Postabwicklungsräume sind separate klimatisierte Räume, welche mit eine elektronischen Sicherheitstechnik (Einbruchmeldeanlage) ausgestattet sind.
- Postabwicklungen sollten eigene Wasch- und Duscheinrichtung haben
- Beim Öffnen eines Briefes mit Brieföffner sind Hände von Nase und Mund fernhalten
- Sicherheitsausrüstung: Latexhandschuhe, Gesichtsmasken etc.
- Posträume müssen im Gefahrenfalle schnell evakuiert werden. Hierbei empfiehlt es sich, regelmäßig Evakuierungsübungen abzuhalten
- Kennzeichnung von kontaminierten Personal (Beschilderung etc.)
- etc.
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