Allein nur Sicherheitstechnik deckt den Schutz eines Gebäudes und der darin arbeitenden oder lebenden Personen nicht ab.
Es ist vielmehr ein Zusammenwirken verschiedener Faktoren:
- Sicherheitstechnik (einbruchhemmende Türen, Einbruchmeldeanlage, etc.)
- Personelle Sicherheit (Wach- und Objektschutz)
- Organisatorische Sicherheit (Prozeduren, Richtlinien, etc.)
Man nennt dies „ganzheitliche Gebäudesicherheit“. Neben der Sicherheitsplanung für die technische Sicherheit ist es ebenso wichtig, die organisatorische Sicherheit zu betrachten.
Viele verstehen ein Sicherheitskonzept als eine abgeschlossene Sache, welche zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt wird. Ist dieses Konzept einmal erstellt, dann gilt es für eine lange Zeit als gesetzt.
Jedoch in genau dieser Annahme besteht die eigentliche Gefahr. Eine Sicherheitsplanung bildet, wie schon erwähnt, einen bestimmten Zeitpunkt einer Gebäudesituation ab. Verändert sich z. B. die Nutzung eines Gebäudes bzw. die Nutzung von Gebäudeteilen, so könnte die erstellte Planung schon nicht mehr passen. Sie weist im schlimmsten Fall Sicherheitslücken auf, welche gegebenenfalls erst im Falle eines Ereignisse (Einbruch, Überfall, Sabotage, etc.) festgestellt werden.
Auch kommt es oft zu Veränderungen, welche sich unbemerkt einschleichen und zu Lücken im Sicherheitssystem führen können. Beispielsweise ist im Bild 1 dargestellt, dass starker Baumwuchs das Überlisten von Sicherheitssystemen ermöglich.
An einem solchen Fall kann man erkennen, dass äußere Einflüsse dazu geführt haben, dass die bisher vorhandene Sicherheit außer Kraft gesetzt wurde, obwohl man am Gebäude selbst bewusst nichts verändert hat (z. B. bei einer Gebäudeerweiterung).
Auch im Zusammenwirken zwischen der Sicherheitstechnik und der organisatorischer Sicherheit können Lücken entstehen. Sollten Sicherheitsprozeduren nicht durchgängig durchdacht, definiert und gelebt werden, sind Gefahren vorbestimmt.
Zum Beispiel bei Wochenendarbeit: Mitarbeiter müssen in der Regel ihre Wochenendtätigkeiten gemäß Prozedur bei der Sicherheitsstelle anmelden und dabei angeben, von wann bis wann sie im Unternehmen sind. Während dieser Zeit wird von der Leitstelle aus die Einbruchmeldeanlage unscharf geschalten. Verlässt jedoch ein Mitarbeiter am Wochenende das Unternehmen früher als angegeben und meldet dies nicht der Sicherheitsstelle, so entsteht eine Sicherheitslücke. In der Zeit vom Verlassen des Unternehmens bis zu verspäteten Aktivierung der Einbruchmeldeanlage durch die Sicherheitsleitstelle ist das Unternehmen ungeschützt.
Wie man erkennen kann, ist Sicherheit kein statisches Element, sondern ein ständig zu modifizierendes System, das in bestimmten Zeitabständen einer Überprüfung bedarf. Für jeden von uns ist es zur Gewohnheit geworden, Gegenstände des täglichen Bedarfs wie Auto oder Heizung regelmäßig warten zu lassen. Eine solche Überprüfung sollte auch bei bestehenden Sicherheitskonzepten selbstverständlich werden.
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