
Heute, am 06.03.2026, hat der Bundesrat dem neuen KRITIS-Dachgesetz zugestimmt. Damit rückt ein Thema stärker in den Mittelpunkt, das in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat: die Resilienz kritischer Infrastrukturen.
Das Gesetz schafft erstmals einen übergreifenden Rahmen für den physischen Schutz und die Widerstandsfähigkeit zentraler Versorgungsstrukturen – von Energie und Wasser über Transport bis hin zu Gesundheitseinrichtungen.
Für Betreiber bedeutet das künftig vor allem:
- systematische Risiko- und Gefährdungsanalysen
- Resilienz- und Notfallkonzepte
- stärkere Anforderungen an physische Sicherheitsmaßnahmen
- mehr Dokumentations- und Nachweispflichten
Ein Punkt sorgt jedoch weiterhin für Diskussionen: die Schwellenwerte für die Einstufung als kritische Infrastruktur.
Der aktuelle Ansatz orientiert sich daran, ob eine Anlage mehr als 500.000 Menschen versorgt. Auf dieser Grundlage werden die sektorspezifischen Schwellenwerte definiert.
Genau hier liegt die Kritik vieler Länder und Fachverbände.
In der Praxis gibt es zahlreiche Anlagen mit hoher strategischer Bedeutung, die deutlich weniger Menschen direkt versorgen – etwa Umspannwerke, regionale Wasserwerke oder zentrale Logistikstandorte. Besonders in ländlichen Regionen können solche Einrichtungen für die Versorgung unverzichtbar sein, ohne die festgelegte Schwelle zu erreichen.
Der Bundesrat hat deshalb deutlich gemacht, dass die Schwellenwerte überprüft werden sollten.
Das Gesetz ist damit ein wichtiger Schritt für mehr Resilienz – aber zugleich ein Signal, dass die praktische Umsetzung und Ausgestaltung in den kommenden Jahren weiterentwickelt werden müssen.
Oder anders formuliert: Das Dach für den Schutz kritischer Infrastrukturen steht – einige tragende Balken werden jedoch noch angepasst werden müssen.