Eindringlinge trotz alarmgesicherten Türen

Immer wieder stelle ich bei meinen Projekten fest, dass die Überwachung von alarmgesicherten Türen nicht bis zu letzten Konzequenz durchdacht bzw. realisiert wird.

Ursachen hierfür sind oft Zeitdruck im Projekt, fehlende Vorplanung hinsichtlich der Nutzung von Räumlichkeiten und auch fachliche Defizite von Projektbeteiligten.

Nutzungsart der Tür

Eine Tür und deren sicherheitstechnische Überwachung hat wesentlich mehr Aufgaben als nur die Darstellung des Zustands „Auf und Zu“. Sie kann aufgrund der Gebäude-/ Raumnutzung mehrere Aufgaben wahrnehmen.

  • Ein- und Ausgangstür für Mitarbeiter
  • Ein- und Ausgangstür für Besucher
  • Tür in Belieferungszonen
  • Notausgangstür
  • Tür für einen Sicherheitsbereich
  • etc.

Sicherheitstüren mit mehren Aufgaben haben in der Regel Zeitprofile, in welchen sie begangen werden können und deshalb entsprechend überwacht werden müssen. Diese Überwachungszustände sind in einem Alarmprofil zu hinterlegen.  Im einfachsten Fall handelt es sich um alarmtechnische Türzustände, welche den Zustand während und außerhalb der Geschäftszeiten des Nutzers beschreiben, d.h., entweder ist die Überwachung der Tür über die  Einbruchmeldeanlage aktiviert oder deaktiviert.

Bei Deaktivierung der Einbruchmeldeanlage ist eine ständige Begehung der Tür ohne Alarmierung gegeben. Dies ermöglicht jeder Person (berechtigt oder unberechtigt) den Eintritt in die Räumlichkeiten über diese Tür. Eine gewaltsame Öffnung wird in diesem Fall nicht alamiert.

Für einige Nutzer reicht dies aber aufgrund von Sicherheitsvorgaben nicht aus. D. h., dass auch während der Geschäftszeiten die Türen bei bestimmten Begehungsarten entsprechende Zustände (Transportfunktion etc.) gemeldet bzw. angezeigt werden sollten. Beispielsweise sollten bei einem Fluchttürterminal alle möglichen Funktionen beim Sicherheitsdienst angezeigt werden:

  • Fluchttürterminal ist aktiv
  • Fluchttürterminal ist deaktiviert (z.B. durch Schlüssel wegen Reinigungszwecken)
  • Fluchttürterminal ist ausgelöst
  • Fluchttürterminal ist in Störung

Somit ist es sichergestellt, dass aufgrund der Nichtmeldung eines deaktivierten Terminals der Sicherheitsdienst nicht erst beim Reviergang die Sicherheitslücke bemerkt.

Sicherheitskonzept, Maßnahmenkatalog und ein techisches Alarmkonzept

Grundvoraussetzung für eine entsprechend überwachte Türanlage ist ein im Vorfeld erstelltes Sicherheitskonzept.

Dieses Konzept beschreibt neben der alarmtechnischen Funktion der Tür auch die zukünftige sicherheitstechnische und organistorische Nutzung von Gebäuden, Räumen, Bereiche und den dort eingesetzten Bauelemente (Fenster etc.).

Der aus dem Konzept resulitierende Maßnahmenkatalog beschreibt die entsprechenden Maßnahmen (technisch, organisatorisch und personell) , die notwendig sind, um den definierten Sicherheitszustand für ein Gebäude etc. zu erreichen.

Das Alarmkonzept (= technisches Pflichtenheft) beschreibt die Einzelalarmfunktionen der eingesetzten Bauelemente, damit diese auch durch den beauftragten Errichter entsprechend technisch umgesetzt werden können.

Alarmkonzept

Sollten Sie zum Thema SICHERHEIT Fragen haben, so können Sie gerne eine Mail senden (klicken Sie auf das Symbol):

Logo_email_Gerhard Link