Veröffentlicht am 20. Juni 201426. Mai 2018 von Gerhard LinkHotelsicherheit: Big Brother is watching you Ich empfehle folgenden Link: Videoüberwachung erhöht die Sicherheit für Mitarbeiter und Gäste. Wichtig ist es, diese kenntlich zu machen und explizit darauf hinzuweisen. Foto: iStockphoto.com/ © dlewis33 „Immer öfter werden Mitarbeiter an der Rezeption Opfer von Raubüberfällen. Nach wie vor scheuen sich aber Hotelbetreiber, Überwachungskameras in der Lobby, an der Rezeption und in den Hotelfluren zu installieren. Dabei ist dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz erlaubt.” Darauf weist der Hotel-Sicherheitsexperte Ulrich Jander hin. „Die Überwachung durch Videokameras in öffentlichen Räumen ist durch Paragraph 6d des Bundesdatenschutzgesetzes geregelt. Darin wird unter anderem festgelegt, dass eine Videoüberwachung kenntlich gemacht werden muss, das heißt, Gäste und Mitarbeiter sind darauf hinzuweisen.“ Quelle: http://gastgewerbe-magazin.de Artikel mit dem gleichen Thema: Wie steht es mit der Sicherheit von Hotels der Luxuskategorie?