Kunst muss richtig geschützt werden

Ziel eines Museums ist es, Kunst und Sammelgegenstände aus zumeist vergangenen Zeiten zu einem bestimmten Thema fachgerecht und dauerhaft aufzubewahren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Eine der vom International Council of Museums  (ICOM) aufgestellten ethischen Richtlinien beschreibt die Verantwortung von Museen für das materielle und immaterielle Natur- und Kulturerbe verantwortlich zu sein.

Hierbei sind unter anderen folgende Punkte einzuhalten:

  • Gesundheit und Sicherheit: Der Museumsträger soll gewährleisten, dass die Standards der Institution bezüglich Gesundheit, Sicherheit und Zugänglichkeit gegenüber Personal und Besuchern eingehalten werden.
  • Katastrophenschutz: Der Museumsträger soll Maßnahmen treffen, um Publikum, Personal, Sammlungen und andere Ressourcen vor Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Schäden nachhaltig zu schützen.
  • Sicherheitsanforderungen: Der Museumsträger soll geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die Sammlungen in Ausstellungsräumen, Depots und Arbeitsräumen sowie während des Transports vor Diebstahl und Beschädigung zu schützen.

Deshalb sind gerade Museen und Ausstellungshäuser in der Verantwortung, die ihnen anvertrauten Kunst- und Sammlungsgegenstände bestmöglich gegen die Vielzahl von Gefahren zu schützen und auch in Sicherheit zu investieren.

Um diese Sicherheit zu garantieren, bedarf es eines gut integrierten Sicherheitsmanagements, welches bauliche sowie auch technische Sicherungsmaßnahmen entwickelt und organisatorische Maßnahmen definiert und umsetzt.

Technische Maßnahmen

Technische Sicherheitsmassnahmen sind so einzusetzen, dass die Schwachstellen komplett aufgehoben oder zumindest so reduziert werden, dass sie angemessen realisierbar bleiben. Die Betriebssicherheit soll immer Priorität haben. Sicherheitsmassnahmen dürfen die Sicherheit nicht kompromittieren.

Zu den technischen Maßnahmen gehören:

  1. Mechanische Sicherheitsmaßnahmen (einbruchhemmende Fenster, Türen , Perimeterabsicherung etc.)
  2. Elektronische Sicherheitsmaßnahmen (Einbruchmeldeanlage, Video-überwachung etc.)

Organisatorischen Maßnahmen

Zu den organisatorischen Maßnahmen gehören die Einweisung des Personals über mögliche Gefahrsituationen, eine Schlüsselverwaltung und die Verteilung von Zutrittsberechtigungen, eine Inventarisierung des vorhandenen Kunst- und Kulturgutes sowie ein Evakuierungs- und Rettungsplan für die Besucher, Mitarbeiter und des Kulturgutes (Kunst etc.).

Systematischer Aufbau der Sicherheit

Begonnen wird mit einer Risiko- und Gefährdungsanalyse, also einer Bewertung von möglichen Gefahren, welche auf einen Ausstellungsort einwirken können. Sind diese identifiziert, so entwickelt man daraus ein ganzheitliches Sicherheitskonzept.

Das Sicherheitskonzept bildet die Grundlage der später folgenden Planung der Sicherheitstechnik und der Integration von organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen.

Hinweis

Sicherheit im Bereich Kunst ist kein statisches Element, sondern ein ständig zu modifizierendes System, das in bestimmten Zeitabständen einer Überprüfung bedarf. Somit wird Sicherheit aktuell gehalten.

 

 

„Kriminelle sind ja auch clever und bilden sich weiter“ 

 

 

 

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