Warum ist es wichtig, Sicherheitsaspekte bei der Planung von Shoppingzentren zu berücksichtigen?

Einkaufszentren / Shopping Center* sind in ihrer Architektur und Funktion einzigartig. Sie sind nicht mehr nur Einkaufs-, sondern Erlebnis- und Freizeitorte, bieten Wohnraum, Unterhaltung und Kultur.

*Wikipedia: Einkaufszentrum: Ein Shopping Center ist eine räumliche und organisatorische Konzentration von Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben unterschiedlicher Branchen.

Aus der Sicherheitsperspektive heraus sind diese Einkaufszentren vergleichbar mit Hotels, Kliniken und Museen. Es gibt einen öffentlichen Bereich, in welchen sich Personen frei bewegen können und ihren Freizeitaktivitäten nachgehen können. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Ladengeschäfte, Cafés, Restaurants und auch Fitnessbereiche. Bei den für den Shopping Center Besucher nicht zugänglichen Bereichen handelt es sich um Verwaltungsräumlichkeiten des Centers, technische Räume, in welchen sich die Gebäudetechnik befindet, sowie Lagerbereiche für Waren, welche die Einzelhändler in ihren Ladengeschäften verkaufen.

Gerade die nicht öffentlichen Gebäudeteile sind unter dem Aspekt der Sicherheit besonders zu betrachten. Es sind Bereiche, zu denen nur berechtigte Personen, wie beispielweise Hausverwaltung,  Einzelhändler oder Servicedienstleister, Zugang haben sollten. In der Regel sind diese Zonen physisch vom öffentlichen Areal getrennt (Türen, elektronische Zutrittskontrolle etc.) und verhindern, dass Besucher dorthin vordringen können. Sollte jedoch ein Unbefugter bewusst in die Sicherheitszone eindringen wollen, so ist dies unter Umständen durch ein Nachlaufen hinter einer berechtigten Person bei einer sich schließende Tür möglich.

Und wenn sich dann, wie gerade bei älteren Einkaufszentren, die nichtöffentliche Zone sich als Mischbereich von Mieterräumlichkeiten (Lagern) und Vermieterbereichen (Verwaltungsbereiche, Gebäudetechnikräume etc.) darstellt, so ist ein entsprechendes Gefahrenpotential vorhanden, welches von einfachen Einbrüchen / Diebstählen bis hin zu großangelegten Sabotageakten reichen kann.

Außerdem gibt es nicht die Möglichkeit, Unbefugte in diesen Mischbereichen zu erkennen, da Mieter in der Regel keine Ausweistragepflicht haben. Auch personenbezogene Zutrittsberechtigungen für Mieter können schwer ausgestellt werden, da es in der Regel bei den Einzelhändlern eine hohe Fluktuation von Mitarbeiter gibt. Die Zutrittsberechtigungen werden somit einfachheitshalber pro Mieteinheit, also pro Einzelhändler, vergeben. Wer dann in den Sicherheitsbereich eintritt, ist nicht nachvollziehbar.

In der Anlieferungszone gibt es ähnliche Probleme. Ein Mitarbeiter eines Einzelhändlers, welcher die  Ware im Anlieferungsbereich entgegennimmt, interessiert es nicht, wer sich dort noch aufhält. Er hat grundsätzlich das Interesse, die Anlieferung schnell abzuwickeln, um dann wieder in sein Ladengeschäft zurückzukehren.

Ein weiteres Beispiel für unberechtigten Zugang in die nicht öffentliche Zone sind kleine Einzelhändler, welche ihren Laden nicht verlassen können und ihrem Lieferanten den Schüssel bzw. Zutrittskarte geben, damit dieser die Ware ins Lager bringen kann.

Gefährdete Räumlichkeiten in solchen Mischbereichen sind Technikräume und kritische Räume, in welchem sich die u.a. die USV, Brandmeldeanlage (BMA) und Einbruchmeldeanlage (EMA) befinden.

Aufgrund des vorher beschriebenen Gefahrenpotentials sollte man sich schon bei der Planung von Shoppingcenter Gedanken zum Thema Sicherheit machen. Durch die Vielfalt von Funktionen sowie aufgrund der Größe eines Shopping Centers sind einige Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen. Diese sind nicht nur sicherheitstechnisch zu betrachten, sondern erfordern auch eine bestimmte sicherheitsorganisatorische und sicherheitspersonelle Struktur, damit auch eine entsprechende Sicherheitsarchitektur aufgebaut und aufrechterhalten werden kann.

Zur organisatorischen  Sicherheit zählen u.a. folgende Punkte:

  • Lieferantenregelung / -management
  • Zutrittsregelung
  • Logistikmanagement
  • Awarenessmaßnahmen für Mieter und Vermieter
  • Mietvereinbarungen hinsichtlich dem Thema Sicherheit
  • Alarmpläne
  • Hausordnung
  • etc.

Aber bei der Planung und Realisierung eines solchen Gebäudes kann auch durch architektonische Maßnahmen Sicherheit geschaffen werden. Beispielsweise durch körperliche Trennung von Mieter- und Vermieterbereichen. Hierdurch wird sicher gestellt, dass sich nur autorisierten Personen in den jeweiligen Zonen aufhalten. Siehe Beispielgraphik, welche eine mögliche Anordnung von Mieter- und Vermieterbereichen darstellt.

Auch sollte man, beispielsweise bei gemischten Mieter- / Vermieterbereichen, aus Sicherheitsgründen die Raumbezeichnungen entsprechend ausführen. Denn unbefugten Personen sollte man nicht noch Hinweise geben, welche Räumlichkeiten sich in diesen Gebäudeteil befinden. Diese machen nämlich Kriminellen die Planung einer bestimmten Tat einfacher.

Fazit: So wie der gesetzliche Brandschutz bei Planungen von Einkaufszentren berücksichtigt werden muss, ist auch das Thema der Security* zu berücksichtigen.

*SecuPedia: Security befasst sich mit vorbeugenden Maßnahmen gegen den Eintritt von Ereignissen (Handlungen, Delikten und anderen unerwünschten Zuständen), die durch Personen in böswilliger Absicht gegen Unternehmen oder Organisationen (Mitarbeiter, Eigentum im weitesten Sinne oder guter Ruf) begangen werden.

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