Förderanlagen, welche durch bauliche Abtrennungen, Decken oder Wände verlaufen und auch die Anforderung auf Brandschutz erfüllen müssen, sind mit entsprechenden Feuerschutzabschlüssen auszurüsten.
Im Brandfall müssen diese Abschlüsse die Öffnungen sichern und verschließen. Dies muss auch unter Berücksichtigung eines Straomausfalls oder anderen Störungen gewährleistet sein.
Die Fa. Hodapp zeigte auf Ihrem Messestand einen bauaufsichtlich zugelassenen Förderanlagenabschluß in der Brandschutzqualität T90.
Dieser Förderanlagenabschluß, der als Hub- und Senkelement ausgebildet ist, kann gemäß bauaufsichtlicher Zulassung für Wandöffnungen von 200x200mm bis 3.600×3.400mm eingesetzt werden.
Aber auch andere Abschlüsse wie Schiebe-und Drehflügelelemente sowie auch Klappen können in Brandschutzanforderung T90 realisiert werden.
Hodapp zeichnet sich jedoch auch als vielseitiger Türenhersteller und -lieferant aus. Sonderkonstruktionen im Bereich der Türtechnik sind für Hodapp Tagesgeschäft.
Technische Daten: Technische Unterlagen über Förderanlagenabschlüsse finden Sie in dem unter erwähnten Link oder über direkt.