Veröffentlicht am 12. April 2013 von Gerhard LinkBGH: Eltern müssen Kinder im Internet nicht dauerhaft überwachen Ich empfehle folgenden Link: In dem viel beachteten und richtungsweisenden Prozess zur Frage der Haftung von Eltern für die Nutzung von Tauschbörsen durch ihre Kinder hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun seine lange erwartete schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht (Urteil vom 15. November 2012, Az.: I ZR 74/12, PDF). Danach genügen Eltern ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind bereits dadurch, dass sie das minderjährige Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Quelle: Heise Online