Zu Beginn unserer Serie „Gebäudesicherheit“ widmen wir uns einen Thema, welches gerne bei der Ausstattung eines Gebäudes mit Sicherheitsmaßnahmen außer acht gelassen wird, der „Sicherheitsprüfung eines Gebäudes“.
Die Sicherheitsprüfung ist die theoretische Einschätzung sowie Bewertung eines Gebäude in Bezug auf die möglich drohenden Gefahren und Risiken.
Bei privaten Immobilen sind in der Regel folgende Risiken zubetrachten:
- Einbruch
- Vandalismus
- Sabotage
- Überfall-, Amok- und Geiselnahmeszenarien (nur bei einem exponierten Personenkreis)
- Terrorismus (nur bei einem exponierten Personenkreis)
Sicherheitsüberprüfungen werden nicht nur bei bestehenden Objekten durchgeführt, sondern sollten auch ein wichtiger Bestandteil bei der Planung von Neubauten sein.
Bestehende Objekte: Bei existierenden Gebäude sind bauliche Gegebenheiten vorhanden, welche Sicherheitsrisiken darstellen können. Im Bild 02 finden Sie zwei mögliche Auf- und Einsteighilfen, welche Sicherheitsrisiken darstellen.
- Rechts neben der Garage: Die an die Garage angrenzende gestufte Mauer bildet dem Eindringling eine bequeme Aufstieghilfe auf das Garagendach und somit auch die Möglichkeit, über die Fenster im 1 OG. in Gebäude zu gelangen.
- Wasserfallrohr: Das Wasserfallrohr bietet eine Aufstiegshilfe auf den Terrassenbereich.
In diesem Fall können keine architektonischen Veränderungen vorgenommen werden um das Sicherheitsrisiko zu vermeiden. Somit werden entsprechende Sicherheitsmaßnahmen (mechanisch / elektronisch) notwendig, um das Risiko zu minimieren.
Neubau Objekte: Das Schaffen von Sicherheit bei einem neu zu erstellenden Gebäudes ist um einiges einfacher als bei bestehenden Gebäude, da schon in der Planungsphase Einfluß genommen werden kann. Deshalb ist das frühe Gespräch mit dem Bauherrn und Architekten notwendig. Diese Gespräche können entscheidende Vorteile bringen. Erkennbare Sicherheitslücken müssen analysiert und besprochen werden. Macht es Sinn, planerisch am Gebäude etwas zu verändern (hierbei sind architektonische Aspekte zu berücksichtigen) oder investiert man in entsprechender Sicherheitstechnik?
Bei Sicherheitsprüfungen u.a. folgenden Aspekte zu betrachten und zu prüfen:
- Sind alle leicht erreichbaren Zugänge zum Haus oder zur Wohnung ausreichend gesichert (Türen, bewegliche Fenster, Kellertüren, etc.)?
- Sind alle Außensteckdosen abgeschaltet?
- Sind Garten- bzw. Geräteschuppen ausreichend gesichert (Hier könnte der Täter Einbruchswerkzeug und Leitern finden)?
- Sind Lichtschächte entsprechende gesichert?
- u. v. a. m.
Sollten Sie Hilfe bei der Sicherheitsprüfung Ihres Gebäudes benötigen, so können Sie sich entweder an die polizeilichen Beratungsstellen oder auch an neutrale Sicherheitsexperten (Sicherheitsberater) wenden.
Neutrale Sicherheitsexperten (Sicherheitsberater) sind Personen mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Sicherheit. Sie verfügen neben einem großes technischen Wissen auch große Erfahrung im Bereich der organisatorische Sicherheit* (Sicherheitsprozesse, etc.).
*Organisatorische Sicherheit: Als organisatorische Maßnahmen sind solche Schutzversuche zu verstehen die durch Handlungsanweisung, Verfahrens- und Vorgehensweisen umgesetzt werden (Definition: Wikipedia)
Beispiele für organisatorische Sicherheit:
- Anweisungen über den Umgang mit der Sicherheitstechnik
- Anweisungen bei Gefahrensituationen
- Schlüsselmanagement: Wer hat Schlüssel zu welchen Türen?
- u. v. a. m.
Was das Thema „Sicherheit fürs Eigenheim“ betrifft, können Sie Sie gerne nachstehende Infobroschüre downloaden:
Sollten Sie zum Thema SICHERHEIT Fragen haben, so können Sie mir gerne eine Mail senden (klicken Sie auf das Symbol):