Veröffentlicht am 11. April 201326. Mai 2018 von Gerhard LinkÜberwachung per Staatstrojaner: Technische Ausstattung muss verfassungskonform sein Ich empfehle folgenden Link: …………Das ZKA hatte im Mai 2011 eine zweiwöchige Überwachung des Telefon- und Datenverkehrs einer Person angeordnet. Bei dieser Überwachung wurde auch die Kommunikation des Verdächtigen mit seinem Rechtsanwalt mitgeschnitten, die zur besonders geschützten Kommunikation gehört. So ist ein zielgerichtetes Abhören der Anwaltskommunikation verboten………. Quelle: Heise Online