Gebäudesicherheit-Teil 1.4: Einbruchschutz fürs Dach

Eine der leichtesten Übungen eines Einbrechers ist der Einstieg in ein Gebäude über das Dach. In der Regel findet hier der Täter keine nennenswerte Widerstände vor. Auch Dachfenster sind hierbei betroffen.

Dächer sind für Einbrecher eher dann eine interessante Einstiegsmöglichkeit, wenn  das Dach ohne Probleme zu erreichen ist und wenn es sich um ein alleinstehendes Objekt handelt. „Gebäudesicherheit-Teil 1.4: Einbruchschutz fürs Dach“ weiterlesen

Gebäudesicherheit-Teil 1.3: Mechanischer Einbruchschutz für Fenster

!!! – Klopf – Klopf und das Fenster ist auf – !!!

Zur Einführung in das Thema Fenstersicherheit sehen Sie sich das nachfolgende Video an. Diese Videosequenz beschreibt die Öffnung eines Fenster ganz ohne zur Hilfenahme von Werkzeug.

Quelle: Alexander Dupp (www.sachverstaendiger-tischler.de)

Erschrenkend, nicht wahr? „Gebäudesicherheit-Teil 1.3: Mechanischer Einbruchschutz für Fenster“ weiterlesen

Forensik gegen Überfall

DNA-Spray-Systeme verbinden Täter mit Tatorten und können so die Aufklärung etwa von Raub, Diebstahl und Einbruch vereinfachen. Ihr Effekt ist zudem erfreulich präventiv.

Täter hinterlassen Spuren am Tatort – das ist eine wesentliche Grundannahme der Kriminalistik. Moderne forensische Sicherheitslösungen gehen noch einen Schritt weiter: Sie ermöglichen es, dass der Tatort selbst Spuren am Täter hinterlässt, um diesen später zu überführen. Platinen-gesteuerte Spray-Systeme über den Ausgängen von Ladenlokalen und Geschäftseinrichtungen etwa versprühen nahezu vollautomatisiert eine künstliche und völlig individuell codierte DNA über Haut, Haare und Kleidung von Räubern, Einbrechern und Dieben. Damit lassen sich Tatverdächtige zweifelsfrei einem Ort des Geschehens zuordnen – teilweise auch noch Tage nach der Tat. „Forensik gegen Überfall“ weiterlesen

Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nachts nicht abgeschlossen werden!

Folgende Information habe im ich Netz gefunden:

Ganz gleich, was die Hausordnung für die Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr vorsieht: Das LG Frankfurt hat entschieden, dass Hauseingangstüren in Mehrfamilienhäusern nachts nicht abgeschlossen werden dürfen, wenn dadurch im Brandfall oder in einer anderen Notsituation das Verlassen des Gebäudes nur mit Hilfe eines Schlüssels möglich ist. Was in öffentlichen Gebäuden bereits seit langem gesetzlich geregelt ist, gilt nun also auch für Wohnobjekte……

Quelle: Baulinks.de

Mein Hinweis dazu:

Aus sicherheitstechnischen Gründen (Security) macht es Sinn eine verschlossene Haustür (Mehrfamilienhäusern) zu haben, um möglichen Einbrüchen vorzubeugen. Jedoch sollen die Bewohner im Notfall (Brand, etc.) auch über diese Haustür flüchten können. Hier gibt es einen Konflikt zwischen der Security* und der Safety**. „Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nachts nicht abgeschlossen werden!“ weiterlesen