Nachweispflicht nach § 8a BSIG für kristische Infrastrukturen
Gemäß IT-Sicherheitsgesetz sind Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) dazu verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Sicherheitsvorkehrungen zur Vermeidung von Störungen ihrer informationstechnischen Systeme zu