Ich empfehle folgenden Link:

Seit dem 29. April 2013 gelten im Bereich Luftfracht nur Versender als sicher, welche den Staus „behördlich anerkannter Bekannter Versender“ besitzen. Um diesen Status zu erreichen, müssen sich Unternehmen beim Luftfahrt-Bundesamt neu validieren lassen und eine entsprechende Zulassung erwirken. „„Behördlich anerkannter Bekannter Versender“ (Luftfrachtlogistik)“ weiterlesen
Per E-Mail wurde ich heute auf eine neue Produktgeneration im Bereich der Alarmierungstechnik aufmerksam:
Den Sprechanlagen von der Fa. StentofonBaudisch, welche den härtesten Bedingungen widerstehen können. „Sprechstellen, die einiges aushalten (vandalismusgeschützt)“ weiterlesen