Vorsicht bei Schreiben der „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale“

Diese Warnung der IHK Ostwestfalen gebe ich gerne weiter, da es sicherlich das gesamte Bundesgebiet betrifft:

Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) rät aktuell Unternehmen zur Vorsicht bei Mitteilungen der „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale“ mit einer Anschrift im brandenburgischen Oranienburg. Erst aus dem Kleingedruckten gehe hervor, dass es sich bei der Mitteilung um ein Ver-tragsangebot handele.

Angeboten würden Informationsmaterialien zum Datenschutz. Über eine Vertragslaufzeit von drei Jahren sollten jährlich 498,- Euro zuzüglich der Umsatzsteuer gezahlt werden. „Unternehmen sollten Mitteilungen der Datenschutzauskunft-Zentrale eingehend prüfen. Es besteht keine Verpflichtung einen solchen Vertrag abzuschließen“, rät Lars Henning Döhler, Syndikusrechtsanwalt und IHK-Rechtsreferent.

Derzeit herrsche aufgrund der europäischen Datenschutzgrundverordnung DS-GVO, die Ende Mai Geltung erlangte, bei vielen Unternehmen eine große Verunsicherung über datenschutzrechtliche Verpflichtungen. Das erhöhe das Risiko, ein vermeintli-ches Behördenschreiben irrtümlich zu unterschreiben.

Die IHK bietet ihren Mitgliedsunternehmen den Flyer „Vorsicht Falle“ an, mit dem Gewerbetreibende sich und ihre Mitarbeiter für die Methoden des Formularschwindels sensibilisieren können. Der Flyer kann bei der Rechtsabteilung der IHK angefordert werden (E-Mail: k.seitz@ostwestfalen.ihk.de, Tel. 0521 554-160). Dort kann auch die Broschüre „Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen“ mit Informationen und Mustertexten zum neuen Datenschutzrecht bestellt werden. Flyer und Broschüre sind für IHK-Mitgliedsunternehmen erhältlich und kostenfrei.