BGH: Eltern müssen Kinder im Internet nicht dauerhaft überwachen

Ich empfehle folgenden Link: In dem viel beachteten und richtungsweisenden Prozess zur Frage der Haftung von Eltern für die Nutzung von Tauschbörsen durch ihre Kinder hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun seine lange erwartete schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht (Urteil vom 15. November 2012, Az.: I ZR 74/12, PDF). Danach genügen Eltern ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind bereits dadurch, dass sie das minderjährige Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten.

Quelle: Heise Online

Überwachung per Staatstrojaner: Technische Ausstattung muss verfassungskonform sein

Ich empfehle folgenden Link: …………Das ZKA hatte im Mai 2011 eine zweiwöchige Überwachung des Telefon- und Datenverkehrs einer Person angeordnet. Bei dieser Überwachung wurde auch die Kommunikation des Verdächtigen mit seinem Rechtsanwalt mitgeschnitten, die zur besonders geschützten Kommunikation gehört. So ist ein zielgerichtetes Abhören der Anwaltskommunikation verboten……….

Quelle: Heise Online

Arbeitskreis „Personelle Sicherheit“ in Berlin am 08.05.2013

ASW_LogoDie Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit in der Wirtschaft (ASW) lädt zum Arbeitskreis „Personelle Sicherheit“ nach Berlin ein.  Interessenten, welche sich an diesem Arbeitskreis beteiligen wollen, können sich auf der Website des ASW das bereitgestellte Anmeldeformular downloaden. Leiter des Arbeitskreises: Manfred Strifler

Einladung und Download des Anmeldeformulars: http://www.asw-online.de/veranstaltungen/2013/892.php

Quelle: ASW