„Behördlich anerkannter Bekannter Versender“ (Luftfrachtlogistik)

LAC_Sick
Sick AG

Seit dem 29. April 2013 gelten im Bereich Luftfracht nur Versender als sicher, welche den Staus „behördlich anerkannter Bekannter Versender“ besitzen.  Um diesen Status zu erreichen, müssen sich Unternehmen beim Luftfahrt-Bundesamt neu validieren lassen und eine entsprechende Zulassung erwirken. „„Behördlich anerkannter Bekannter Versender“ (Luftfrachtlogistik)“ weiterlesen