Veröffentlicht am 12. November 201326. Mai 2018 von Gerhard LinkBaustellenprotokolle sind wie kaufmännische Bestätigungsschreiben zu behandeln! Ich empfehle folgende Link: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass grundsätzlich jeder Mitarbeiter eines Bauunternehmens bei Anwesenheit im Rahmen einer Baustellenbesprechung oder ähnlichen nicht förmlichen Gesprächen eine Vertragsänderung verursachen kann, wenn ein diesbezüglicher Gesprächsinhalt anschließend etwa im Rahmen eines Besprechungsprotokolls übersandt wird………. Quelle: Rechtsanwaltskanzlei Wüterich Breucker GbR