„Behördlich anerkannter Bekannter Versender“ (Luftfrachtlogistik)

LAC_Sick
Sick AG

Seit dem 29. April 2013 gelten im Bereich Luftfracht nur Versender als sicher, welche den Staus „behördlich anerkannter Bekannter Versender“ besitzen.  Um diesen Status zu erreichen, müssen sich Unternehmen beim Luftfahrt-Bundesamt neu validieren lassen und eine entsprechende Zulassung erwirken. „„Behördlich anerkannter Bekannter Versender“ (Luftfrachtlogistik)“ weiterlesen

Fachtagung ‘EN 50518′, 4. + 5. Juni 2013, am Flughafen Berlin-Brandenburg

Ich empfehle folgenden Link:

Einladung VfS Leitstellen-Fachtagung EN 50518
Quelle: VfS

Nachdem unsere erste Veranstaltung zum Thema DIN EN 50518 im Januar am Frankfurter Flughafen vollständig ausgebucht und ein großer Erfolg war, haben wir uns entschlossen zu diesem Thema eine weitere Fachtagung, diesmal am Flughafen Berlin-Brandenburg, durchzuführen. Das Programm wurde nur geringfügig verändert….

 

 

Quelle: VfS