Nachweispflicht nach § 8a BSIG für kristische Infrastrukturen

Gemäß IT-Sicherheitsgesetz sind Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) dazu verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Sicherheitsvorkehrungen zur Vermeidung von Störungen ihrer informationstechnischen Systeme zu treffen. Diese erforderlichen Maßnahmen sind mindestens alle zwei Jahre durch den Betreiber kritischer Infrastrukturen nachzuweisen (§ 8a BSIG). „Nachweispflicht nach § 8a BSIG für kristische Infrastrukturen“ weiterlesen

Sicherheit im Krankenhaus

Krankenhäuser zählen wie auch Hotels zu halböffentlichen Gebäuden in denen sich neben den Krankenhausmitarbeiter und Patienten auch viele Besucher bewegen können. Eine Kontrolle dieser Personen ist nicht durchführbar. Dies stellt z. B für große Universitätskliniken eine Herausforderung an die Sicherheit dar.

Der nachfolgende Film erläutert die möglichen Gefahren, welche in einem Krankenhaus vorzufinden sind und wie sie gemanagt werden können.

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