SALTO Systems präsentierte Clay by SALTO seinen Partnern

SALTO Systems hat die Cloud-Zutrittslösung Clay by SALTO im deutschen Markt eingeführt. Mit dabei waren rund 40 Partner. Der Event bot den Teilnehmern eine Fülle an Informationen rund um das Zutrittssystem wie auch das Geschäftsmodell.

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Clay by SALTO ist eine Cloud-Zutrittslösung für kleine und mittlere Unternehmen. Bildquelle: SALTO Systems

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Deutscher Beton für World Trade Center in New York hält Bomben stand

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Studentenwerk Chemnitz-Zwickau mit elektronischer Zutrittslösung von SALTO Systems

SALTO Systems stattet das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau mit einer elektronischen Zutrittslösung aus, die sowohl die Studentenwohnheime als auch die Verwaltung umfasst.

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Elektronischer GEO Schließzylinder von SALTO Systems an der Tür zur Information des Studentenwerkes / Bildquelle: SALTO Systems

Derzeit setzt das Studentenwerk 18 Online-Wandleser in Chemnitz und zwei in Zwickau jeweils an den Hauptzugängen der Gebäude ein. An den Zimmertüren der Wohnungen regeln XS4 Beschläge in der schmalen Version den Zugang, in Chemnitz momentan 250 Stück, in Zwickau 50 Stück. „Studentenwerk Chemnitz-Zwickau mit elektronischer Zutrittslösung von SALTO Systems“ weiterlesen

Hotelsicherheit: Big Brother is watching you

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Videoüberwachung erhöht die Sicherheit für Mitarbeiter und Gäste. Wichtig ist es, diese kenntlich zu machen und explizit darauf hinzuweisen.

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Foto: iStockphoto.com/ © dlewis33

„Immer öfter werden Mitarbeiter an der Rezeption Opfer von Raubüberfällen. Nach wie vor scheuen sich aber Hotelbetreiber, Überwachungskameras in der Lobby, an der Rezeption und in den Hotelfluren zu installieren. Dabei ist dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz erlaubt.” Darauf weist der Hotel-Sicherheitsexperte Ulrich Jander hin. „Die Überwachung durch Videokameras in öffentlichen Räumen ist durch Paragraph 6d des Bundesdatenschutzgesetzes geregelt. Darin wird unter anderem festgelegt, dass eine Videoüberwachung kenntlich gemacht werden muss, das heißt, Gäste und Mitarbeiter sind darauf hinzuweisen.“

Quelle: http://gastgewerbe-magazin.de

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