Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nachts nicht abgeschlossen werden!

Folgende Information habe im ich Netz gefunden:

Ganz gleich, was die Hausordnung für die Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr vorsieht: Das LG Frankfurt hat entschieden, dass Hauseingangstüren in Mehrfamilienhäusern nachts nicht abgeschlossen werden dürfen, wenn dadurch im Brandfall oder in einer anderen Notsituation das Verlassen des Gebäudes nur mit Hilfe eines Schlüssels möglich ist. Was in öffentlichen Gebäuden bereits seit langem gesetzlich geregelt ist, gilt nun also auch für Wohnobjekte……

Quelle: Baulinks.de

Mein Hinweis dazu:

Aus sicherheitstechnischen Gründen (Security) macht es Sinn eine verschlossene Haustür (Mehrfamilienhäusern) zu haben, um möglichen Einbrüchen vorzubeugen. Jedoch sollen die Bewohner im Notfall (Brand, etc.) auch über diese Haustür flüchten können. Hier gibt es einen Konflikt zwischen der Security* und der Safety**. „Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nachts nicht abgeschlossen werden!“ weiterlesen