Managementhandbuch Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit

Interessantes aus dem Internet:

Handbuch SicherheitswirtschaftIm Oktober 2012 ist das neue „Managementhandbuch Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit“ im Handel erschienen. Herausgeber dieses Handbuches ist unter anderem Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rolf Stober, Wissenschaftlicher Gesamtleiter des Studiengangs Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit und Direktor des Forschungsinstituts für Compliance, Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit (FORSI) an der Deutschen Universität für Weiterbildung (DUW). „Managementhandbuch Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit“ weiterlesen

Vaillant-Heizungen mit Sicherheits-Leck

Ich empfehle folgenden Link: Die Vaillant-Heizungsanlagen des Typs ecoPower 1.0 enthalten ein hochkritisches Sicherheitsloch, durch das ein Angreifer die Anlage über das

                      

Internet ausschalten und potenziell beschädigen kann. In einem Informationsschreiben rät der Hersteller seinen Kunden daher zu einem drastischen Schritt: Sie sollen den Netzwerkstecker ziehen und auf den Besuch eines Servicetechnikers warten.

Quelle: Heise Online

 

BHE Fachkongress Brandschutz 2013: Ausgebuchter BHE-Fachkongress zeigt die verschiedenen Aspekte des Brandschutzes

BHE-Logo_neu_mittig_HKS25NDer BHE-Fachkongress Brandschutz ist schon seit vielen Jahren der Treffpunkt für die gesamte Brandschutz-Branche. Auch die 4. Ausgabe am 26./27. Februar 2013 war bereits Wochen vorher wieder restlos ausgebucht. 450 Teilnehmer füllten die einladenden Räumlichkeiten des Hotels Esperanto in Fulda und informierten sich über innovative Brandschutzlösungen und erprobte Konzepte. „BHE Fachkongress Brandschutz 2013: Ausgebuchter BHE-Fachkongress zeigt die verschiedenen Aspekte des Brandschutzes“ weiterlesen

BGH: Eltern müssen Kinder im Internet nicht dauerhaft überwachen

Ich empfehle folgenden Link: In dem viel beachteten und richtungsweisenden Prozess zur Frage der Haftung von Eltern für die Nutzung von Tauschbörsen durch ihre Kinder hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun seine lange erwartete schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht (Urteil vom 15. November 2012, Az.: I ZR 74/12, PDF). Danach genügen Eltern ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind bereits dadurch, dass sie das minderjährige Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten.

Quelle: Heise Online