Drohnen als Paketauslieferer verboten

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Die US-Flugsicherheitsbehörde Federal Aviation Administration (FAA) hat klargestellt, dass sie die Auslieferung von Waren über Drohnen als illegal ansehe. Amazon und andere Unternehmen forschen derweil an dieser Technik.

Die FAA hat Anfang der Woche ein Dokument (PDF) veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass die Benutzung von Drohnen im US-Luftraum zur Warenauslieferung nach Meinung der Behörde verboten sind. Die Auslieferung gegen ein Entgelt sei kein Hobby oder Freizeitvergnügen. Deshalb will die FAA das Unterfangen verbieten. Die Behörde hatte zuvor eine rechtliche Niederlage ihres jahrelangen Anti-Drohnenkurses hinnehmen müssen, weil sie die öffentliche Meinung dazu nicht einholte. Das neue Schreiben fordert die Öffentlichkeit nun auf, ihre Meinung abzugeben………..

Quelle: golem.de

NSA-Skandal: Bundestag bezieht offenbar Internet über US-Provider Verizon

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Bild: Deutscher Bundestag / Simone M. Neumann / NSA

Bundestagsabgeordnete beziehen einem Medienbericht zufolge mindestens teilweise externe Internet-Adressen von Verizon. Damit wird mutmaßlich der NSA ein einfacher Blick auf den Traffic der Volksvertreter gegeben. Und das ist kein Einzelfall.

Der deutsche Bundestag bezieht offenbar zumindest Teile seiner Internet-Adressen von dem US-Anbieter Verizon, also jenem Unternehmen, das seit Beginn der Enthüllungen des Edward Snowden in einen engen Zusammenhang zur US-Überwachung gebracht wird……….

Quelle: heise.de

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Studentenwerk Chemnitz-Zwickau mit elektronischer Zutrittslösung von SALTO Systems

SALTO Systems stattet das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau mit einer elektronischen Zutrittslösung aus, die sowohl die Studentenwohnheime als auch die Verwaltung umfasst.

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Elektronischer GEO Schließzylinder von SALTO Systems an der Tür zur Information des Studentenwerkes / Bildquelle: SALTO Systems

Derzeit setzt das Studentenwerk 18 Online-Wandleser in Chemnitz und zwei in Zwickau jeweils an den Hauptzugängen der Gebäude ein. An den Zimmertüren der Wohnungen regeln XS4 Beschläge in der schmalen Version den Zugang, in Chemnitz momentan 250 Stück, in Zwickau 50 Stück. „Studentenwerk Chemnitz-Zwickau mit elektronischer Zutrittslösung von SALTO Systems“ weiterlesen

Hotelsicherheit: Big Brother is watching you

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Videoüberwachung erhöht die Sicherheit für Mitarbeiter und Gäste. Wichtig ist es, diese kenntlich zu machen und explizit darauf hinzuweisen.

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Foto: iStockphoto.com/ © dlewis33

„Immer öfter werden Mitarbeiter an der Rezeption Opfer von Raubüberfällen. Nach wie vor scheuen sich aber Hotelbetreiber, Überwachungskameras in der Lobby, an der Rezeption und in den Hotelfluren zu installieren. Dabei ist dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz erlaubt.” Darauf weist der Hotel-Sicherheitsexperte Ulrich Jander hin. „Die Überwachung durch Videokameras in öffentlichen Räumen ist durch Paragraph 6d des Bundesdatenschutzgesetzes geregelt. Darin wird unter anderem festgelegt, dass eine Videoüberwachung kenntlich gemacht werden muss, das heißt, Gäste und Mitarbeiter sind darauf hinzuweisen.“

Quelle: http://gastgewerbe-magazin.de

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