Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nachts nicht abgeschlossen werden!

Folgende Information habe im ich Netz gefunden:

Ganz gleich, was die Hausordnung für die Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr vorsieht: Das LG Frankfurt hat entschieden, dass Hauseingangstüren in Mehrfamilienhäusern nachts nicht abgeschlossen werden dürfen, wenn dadurch im Brandfall oder in einer anderen Notsituation das Verlassen des Gebäudes nur mit Hilfe eines Schlüssels möglich ist. Was in öffentlichen Gebäuden bereits seit langem gesetzlich geregelt ist, gilt nun also auch für Wohnobjekte……

Quelle: Baulinks.de

Mein Hinweis dazu:

Aus sicherheitstechnischen Gründen (Security) macht es Sinn eine verschlossene Haustür (Mehrfamilienhäusern) zu haben, um möglichen Einbrüchen vorzubeugen. Jedoch sollen die Bewohner im Notfall (Brand, etc.) auch über diese Haustür flüchten können. Hier gibt es einen Konflikt zwischen der Security* und der Safety**.

Dieser Konflikt kann gelöst werden:

Es gibt selbstsverriegelnde Schlösser mit Panikfuntion, welche beim Schließen der Tür automatisch verriegeln aber bei Fluchtgefahr sich über den Panikdrückerbeschlag leicht öffnen (also entriegeln) lassen. Diese Schlösser sind zugelassene  Fluchttürschlösser und sind im Handel zu beziehen.

Hier ein Video, wie ein solches Schloss funktioniert:

Quelle Video: Hongsloi Fisch (Dauer: 43sec)

*Security: beschäftigt sich mit vorbeugenden Maßnahmen gegen den Eintritt von Ereignissen (Handlungen, Delikten und anderen unerwünschten Zuständen), die durch Personen in böswilliger Absicht (Einbruch, Diebstahl, etc.) begangen werden.

** Safety: beschäftigt sich vorbeugenden Maßnahmen gegen den Eintritt von Ereignissen (Vorfällen, Unfällen und anderen unerwünschten Zuständen), die ihren Ursprung in nichtbeabsichtigten menschlichen und/oder technischen Unzulänglichkeiten haben

Sollten Sie zum Thema SICHERHEIT Fragen haben, so können Sie mir gerne eine Mail senden (klicken Sie auf das Symbol):

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